27/09/2022
Liebe Patient:innnen, liebe Eltern
In Erwartung einer evtl. fulminanten, evtl. anstehenden Coronawelle im Herbst mit evtl. sehr hohen Infektionszahlen und evtl. drohender Überlastung der Krankenhäuser haben die Bundesregierung mit dem Gesundheitsministerium gemeinsam eine „unbedingt notwendige“ Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dies bedeutet leider, dass
ab dem 1.10.2022 eine FFP2 Maskenpflicht für alle Patienten und Besucher von Arztpraxen und allen anderen Heilberufspraxen in Deutschland ab 14 Jahren besteht.
Wir bitten Sie dies bei den nächsten Besuchen zu berücksichtigen. Die Verordnung bleibt voraussichtlich bis zum 7.4.2023 bestehen.
Wir bitten zudem um Verständnis, dass die Masken auch weiterhin zur Behandlung abgenommen werden müssen.
Wir wünschen Ihnen trotzdem einen schönen Herbst und Winter!
Ihr Praxisteam