05/06/2024
Fluoridlack wird Kassenleistung 🦷💡
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll künftig für alle Kinder bis zum sechsten Geburtstag das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung übernehmen. Ob das Kariesrisiko bei dem Patienten oder der Patientin als hoch eingeschätzt wird oder nicht, spielt bei der Regelung keine Rolle.
Bisher gab es für den Schutz der Milchzähne unterschiedliche Regelungen je nach Alter des Kindes: Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko für die Prophylaxe auch bislang keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr war hingegen ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.
Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben gemäß der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. 🔎
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, G-BA Mitte Januar 2024