01/06/2026
Präendodontischer Aufbau: Warum diese Leistung in der Abrechnung oft Fragen aufwirft
In der Zahnarztpraxis gibt es Leistungen, die fachlich sehr wichtig sind, aber abrechnungstechnisch nicht immer eindeutig erscheinen.
Ein gutes Beispiel ist der präendodontische Aufbau.
Er wird notwendig, wenn ein Zahn vor oder während einer Wurzelkanalbehandlung so stark zerstört ist, dass wichtige Voraussetzungen fehlen. Zum Beispiel, wenn keine ausreichenden Zahnwände mehr vorhanden sind oder ein Kofferdam nicht sicher angelegt werden kann.
Der präendodontische Aufbau schafft dann ein kontrolliertes Arbeitsfeld. Er hilft dabei, Speichel- und Bakterienkontamination zu vermeiden, fehlende Wandanteile aufzubauen und eine sichere endodontische Behandlung zu ermöglichen.
Wichtig ist dabei die Abgrenzung:
Der präendodontische Aufbau ist keine normale Füllung.
Er ist auch keine endgültige Aufbaufüllung nach der Wurzelkanalbehandlung.
Er verfolgt ein eigenes Ziel: die fachgerechte Durchführung der Endodontie.
Bei Privatpatienten wird diese Leistung in der Regel analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet, da sie in der GOZ nicht ausdrücklich beschrieben ist.
Bei Kassenpatienten sollte besonders genau hingeschaut werden. Der präendodontische Aufbau ist im BEMA nicht als eigene Leistung beschrieben. In vielen KZV-Bereichen wird er deshalb privat vereinbart. Hier sollte immer die aktuelle Empfehlung der eigenen KZV berücksichtigt werden.
Für die Praxis bedeutet das:
Eine klare Vereinbarung, eine nachvollziehbare Berechnung und eine gute Dokumentation sind entscheidend.
Dokumentiert werden sollte zum Beispiel:
Warum war der Aufbau notwendig?
Welche Zahnwände fehlten?
War der Kofferdam sonst nicht möglich?
Diente der Aufbau der Kontaminationsvermeidung?
Wurde ein Referenzpunkt geschaffen?
So entsteht mehr Sicherheit in der Abrechnung und weniger Diskussion mit Patienten, Kostenträgern oder Erstattungsstellen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://winter-praxismanagement.de/praeendodontischer-aufbau-abrechnung
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