Zahnmedizinische Praxisklinik Mannheim

Zahnmedizinische Praxisklinik Mannheim Zahnarzt Mannheim - Prof. Hassel, Dr. Hunecke & Kollegen bieten Ihnen modernste Implantologie und Zahnmedizin unter einem Dach. Dr. med. dent. A.

Mit Leidenschaft und Erfahrung sorgen wir für Ihre maßgeschneiderte Behandlung. Vertrauen Sie auf unser eingespieltes Team! In der zahnmedizinischen Praxisklinik Mannheim widmen wir uns mit Kompetenz und Engagement Ihrer Mundgesundheit. Eine persönliche Betreuung und viel Zeit für jeden Patienten sind uns besonders wichtig. Von der einzelnen Füllung über die Implantologie bis hin zur Prothetik bie

ten Ihnen Prof. Hassel und Dr. med. Hunecke umfassende Therapiekonzepte mit modernsten Behandlungsansätzen, die zugleich konservativ und sicher sind. Wir möchten, dass Sie Ihrer Zahngesundheit voll und ganz vertrauen können, ohne dabei ständig Angst vor neu aufkommenden Problemen haben zu müssen. Deshalb arbeiten wir als Fachspezialisten gemeinsam im Team für fachübergreifende und nachhaltige Lösungen Ihrer Zahnprobleme, denen Sie langfristig vertrauen können. Grundlage ist dabei immer eine umfangreiche und sorgfältige Erst-Untersuchung, für die wir uns außergewöhnlich viel Zeit nehmen.

Vom 23.12. bis zum 03.01. ist die Zahnmedizinische Praxisklinik Mannheim geschlossen. Ab dem 4. Januar stehen wir Ihnen ...
22/12/2020

Vom 23.12. bis zum 03.01. ist die Zahnmedizinische Praxisklinik Mannheim geschlossen. Ab dem 4. Januar stehen wir Ihnen wieder gut erholt zur Verfügung. Wir möchten uns bei unseren Patienten für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und wünschen Ihnen allen schöne und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in ein hoffentlich weniger turbulentes neues Jahr!

Ab dem 1. Dezember wird Zahnärztin Carolin Werner unser Team als vierte Behandlerin verstärken. Sie hat 2019 ihr Zahnmed...
05/11/2020

Ab dem 1. Dezember wird Zahnärztin Carolin Werner unser Team als vierte Behandlerin verstärken. Sie hat 2019 ihr Zahnmedizin-Studium an der Universität Heidelberg mit der Note "sehr gut" abgeschlossen und schreibt zur Zeit ihre Doktorarbeit. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit!

24/09/2020

Zur Verstärkung unseres engagierten Teams suchen wir für unsere moderne und hochwertig ausgestattete Praxisklinik ab sofort eine Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w).

Wir bieten Ihnen:
•eine abwechslungsreiche Tätigkeit in Vollzeit in einem jungen, sympathischen und kollegialen Team
•faire Arbeitszeiten und Bezahlung
•Arbeiten auf qualitativ hohem Niveau

Was wir von Ihnen erwarten:
•abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten mit Röntgenschein
•Freundlichkeit und Serviceorientierung
•Einsatzfreude und eine genaue, selbstständige Arbeitsweise

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an [email protected] zu Händen Prof. Dr. Hassel und Dr. Hunecke

24/09/2020

Für unsere moderne und hochwertig ausgestattete Praxisklinik suchen wir ab sofort eine(n) Vorbereitungsassistent(in).
Wir bieten Ihnen:
Aus- und Weiterbildung auf qualitativ hohem Niveau durch zwei spezialisierte Fachzahnärzte:
Prof. Dr. Hassel ist Spezialist für Prothetik mit dem Tätigkeitschwerpunkt Implantologie und einer außerplanmäßigen Professur am Universitätsklinikum Heidelberg
Dr. Hunecke ist Fachzahnarzt für Oralchirurgie mit den Tätigkeitsschwerpunkten Implantologie und Parodontologie
breites Behandlungsspektrum
Was wir von Ihnen erwarten:
Abschlußzeugnis einer deutschen Hochschule
Einsatzfreude und eine sehr genaue Arbeitsweise
schnelle Auffassungsgabe und hohe Lernbereitschaft
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu Händen Prof. Dr. Hassel und Dr. Hunecke per eMail an [email protected] oder per Post an unsere Praxisadresse.

07/08/2020

STELLE FÜR ZFA ZU BESETZEN!
Zur Verstärkung unseres engagierten Teams suchen wir für unsere moderne und hochwertig ausgestattete Praxisklinik ab sofort eine/einen ZFA.



Wir bieten Ihnen:

eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem jungen, sympathischen und kollegialen Team
faire Arbeitszeiten und Bezahlung
Arbeiten auf qualitativ hohem Niveau
Was wir von Ihnen erwarten:

Freundlichkeit und Serviceorientierung
Einsatzfreude und eine sehr genaue, eigenständige Arbeitsweise
schnelle Auffassungsgabe und hohe Lernbereitschaft
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu Händen Prof. Dr. Hassel und Dr. Hunecke per eMail an [email protected] oder per Post an unsere Praxisadresse.

02/07/2020

In der Initiative haben sich vier führende Akteure des Zahngesundheitswesens zusammengeschlossen, um über diese Zusammenhänge aufzuklären, die Zahngesundheit in Deutschland zu fördern und Patienten ihre Ängste und Sorgen in Bezug auf aktuelle Zahnarztbesuche zu nehmen 🦷☺️👍🏼
*Link in Bio

Am 29.05.2020 wurde vom Sozialministerium Baden-Württemberg eine Verordnung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-B...
03/06/2020

Am 29.05.2020 wurde vom Sozialministerium Baden-Württemberg eine Verordnung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Praxen erlassen. Demnach müssen ab sofort Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in unserer Praxisklinik eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn dies nicht aus medizinischen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist. Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen haben die MNB selbst mitzubringen.
Die gesamte Verordnung können Sie unter folgendem Link aufrufen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200529_SM_CoronaVO_Maskenpflicht-Praxen.pdf

Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter 0621-43297690 telefonisch zur Verfügung.

Ab dem 4. Mai sind zahnärztliche Behandlungen wieder ohne Einschränkung möglich!Die Landesregierung Baden-Württemberg wi...
30/04/2020

Ab dem 4. Mai sind zahnärztliche Behandlungen wieder ohne Einschränkung möglich!

Die Landesregierung Baden-Württemberg wird den § 6a der Corona-Verordnung mit Wirkung zum 4. Mai 2020 aufheben. Demnach sind zahnärztliche Behandlungen ab dem 4. Mai wieder ohne Einschränkung möglich! Die Presseinformation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg können Sie im Download-Bereich unserer Homepage einsehen.

Zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0621-43297690 oder per eMail an [email protected] zur Verfügung.

Entsprechend den Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zum Gesundheitsschutz von Patienten sowie der Mitarbeiter in den Praxen haben wir in unserer Praxisklinik folgende Vorkehrungen getroffen, um einer Ansteckung/Übertragung mit SARS-CoV-2 vorzubeugen:
- Jeder Patient wird im Vorfeld des Zahnarztbesuches telefonisch sowie erneut beim Betreten der Praxis auf COVID-19-Symptome der vergangenen zwei Wochen abgefragt.
- Auf jede körperliche Begrüßung wird verzichtet.
Patienten werden gebeten, sich die Hände 1. nach dem Betreten und 2. vor dem Verlassen der Praxis zu desinfizieren.
- Behandlungsplanungen und Termine sind so ausgerichtet, daß die Abstandsregeln im Rezeptions- und Wartebereich eingehalten werden.
- Begleitpersonen erwachsener Patienten sollten außerhalb der Praxis warten.
- Jede/r Mitarbeiter/in trägt in unserer Praxisklinik einen Mund-Nasen-Schutz - auch im Gespräch miteinander.
- Vor den Behandlungen spülen alle unsere Patienten mit antiseptischen Mundspülungen, um eine Infektionsübertragung zu minimieren.
- Während der gesamten Patientenbehandlung werden Brille, ggf. Schutzvisier, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und ggf. Schutzkittel getragen.
- Falls möglich, werden Behandlungen unter Kofferdam-Anwendung (Spanngummi zur Abschirmung des Mund-Rachen-Raums) durchgeführt.
- Für eine SARS-CoV-2-Übertragung durch Aerosole gibt es keinen sicheren Beleg. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden dennoch die Entstehung und Verbreitung von Aerosolen konsequent vermieden.

Wir sind wie gewohnt montags bis freitags von 8 - 18 Uhr für Sie da!

Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen sind weiterhin möglich und sinnvoll!Am 10.04.2020 trat in Baden-Württe...
22/04/2020

Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen sind weiterhin möglich und sinnvoll!

Am 10.04.2020 trat in Baden-Württemberg die vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung in Kraft. Der neu hinzugefügte Paragraph 6a regelt während der Pandemie die zahnärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie Kieferorthopädie. Da die Formulierung eine generelle Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen auf Not- und Schmerzfälle vermuten lässt, hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium über Ostern nach Gesprächen mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Auslegungshinweise zu § 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung erarbeitet. Die offizielle Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg können Sie auf folgender Seite einsehen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gesundheitsministerium-konkretisiert-vorgaben-der-corona-verordnung-fuer-zahnaerzte/

Demnach sind nur Behandlungen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend durchgeführt werden müssen, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes abzuwenden (z. B. kosmetische Behandlungen), ausgeschlossen. Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, können durchgeführt werden. Jede Form der Behandlung von Risikogruppen (Senioren, multimorbide Patienten, immunsupprimierte oder immunreduzierte Patienten oder anders gesundheitlich vorgeschädigte Patienten) sollte auf ein absolut notwendiges Maß reduziert werden, besonders um Kontakte im Wartezimmer oder in der Praxis zu vermeiden.

Eine Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur Frage, ob es gerechtfertigt ist, zahnmedizinische Behandlung nur noch auf Notfälle zu reduzieren, können Sie unter folgendem Link aufrufen:

https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/behandlung-nur-noch-in-notfaellen.html

Entsprechend den Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zum Gesundheitsschutz von Patienten sowie der Mitarbeiter in den Praxen haben wir in unserer Praxisklinik folgende Vorkehrungen getroffen, um einer Ansteckung/Übertragung mit SARS-CoV-2 vorzubeugen:

- Jeder Patient wird im Vorfeld des Zahnarztbesuches telefonisch sowie erneut beim Betreten der Praxis auf COVID-19-Symptome der vergangenen zwei Wochen abgefragt.
- Auf jede körperliche Begrüßung wird verzichtet.
- Patienten werden gebeten, sich die Hände 1. nach dem Betreten und 2. vor dem Verlassen der Praxis zu desinfizieren.
- Behandlungsplanungen und Termine sind so ausgerichtet, daß die Abstandsregeln im Rezeptions- und Wartebereich eingehalten werden.
- Begleitpersonen erwachsener Patienten sollten außerhalb der Praxis warten.
- Jede/r Mitarbeiter/in trägt in unserer Praxisklinik einen Mund-Nasen-Schutz - auch im Gespräch miteinander.
- Vor den Behandlungen spülen alle unsere Patienten mit antiseptischen Mundspülungen, um eine Infektionsübertragung zu minimieren.
- Während der gesamten Patientenbehandlung werden Brille, ggf. Schutzvisier, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und ggf. Schutzkittel getragen.
- Falls möglich, werden Behandlungen unter Kofferdam-Anwendung (Spanngummi zur Abschirmung des Mund-Rachen-Raums) durchgeführt.
- Für eine SARS-CoV-2-Übertragung durch Aerosole gibt es keinen sicheren Beleg. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden dennoch die Entstehung und Verbreitung von Aerosolen konsequent vermieden.

Termine für medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen werden unsererseits weiterhin eingehalten und neu vergeben.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Behandlung aktuell möglich und sinnvoll ist, zögern Sie bitte nicht, uns unter 0621-43297690 anzurufen.

Wir stehen Ihnen wie gewohnt montags bis freitags von 8 - 18 Uhr zur Verfügung!

Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der durch diesen ausgelösten Erkrankung COVID-19 bitt...
17/03/2020

Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der durch diesen ausgelösten Erkrankung COVID-19 bitten wir Sie um Beachtung einiger Verhaltensmaßregeln:

Falls Sie unter grippalen Symptomen (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) leiden
Falls Sie Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten
sollten Sie unsere Praxisklinik zum Schutz der Bevölkerung nicht aufsuchen!

Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch unter 0621-43297690 in Verbindung. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen!

Es ist uns sehr wichtig, daß Sie besonders in Zeiten der Coronavirus-Pandemie in unserer Praxisklinik weiterhin zahnmedizinisch optimal versorgt werden. Da wir als Bestellpraxis nur mit Terminsprechstunde arbeiten, können wir den Aufenthalt in unserem Wartezimmer - falls überhaupt erforderlich - auf ein absolutes Minimum reduzieren. Durch Nutzung des an unser Wartezimmer angeschlossenen Konferenzraums ist ein weiter Abstand zwischen den Sitzgelegenheiten gewährleistet. Dank ausreichender Bevorratung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln ist auch trotz der aktuellen Lieferengpässe die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften sichergestellt. Selbstverständlich stellen wir Ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung!

Entsprechend der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts haben wir alle Vorkehrungen getroffen, um die Entstehung von Aerosolen bei der zahnärztlichen Behandlung wirksam zu verhindern.

Bitte rufen Sie uns vor einem Termin an, falls Sie zu den Risikogruppen einer COVID-19-Erkrankung gehören sollten. Risikofaktoren sind: Alter ≥ 60 Jahre; Kardiale Vorerkrankungen; Pulmonale Vorerkrankungen (z.B. Asthma, chronische Bronchitis); Chronische Lebererkrankungen; Diabetes mellitus; Krebserkrankung; Immunsuppression. Wir klären dann mit Ihnen, ob eine Behandlung zum aktuellen Zeitpunkt absolut notwendig ist oder auf einen späteren Termin verschoben werden sollte.

Wir stehen Ihnen wie gewohnt montags bis freitags von 8 - 18 Uhr zur Verfügung!

Adresse

Augustaanlage 24
Mannheim
68165

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00

Telefon

+4962143297690

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Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Zahnmedizinische Praxisklinik Mannheim erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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