23/10/2026
🦷 Festzuschüsse 2027: Das sollten Sie wissen!
Zum 1. Januar 2027 ändern sich die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz.
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass sich der Eigenanteil bei einer Zahnersatzversorgung erhöhen kann.
📋 Was ändert sich konkret?
Die Festzuschüsse für die Regelversorgung sinken:
👉🏼Ohne Bonusheft: von 60 % auf 50 %�
👉🏼Mit 5 Jahren Bonus: von 70 % auf 60 %�
👉🏼Mit 10 Jahren Bonus: von 75 % auf 65 %
💡 Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Heil- und Kostenplan noch im Jahr 2026 von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird, gilt für diesen bewilligten Festzuschuss grundsätzlich weiterhin die bisherige Regelung.
Das kann auch dann der Fall sein, wenn Ihre Behandlung erst 2027 stattfindet, sofern die Genehmigung noch gültig ist.
Entscheidend ist die tatsächliche Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Die bloße Erstellung oder Einreichung des Heil- und Kostenplans reicht nicht aus.
Unser Tipp: Wenn bei Ihnen bereits Zahnersatz geplant ist oder eine Versorgung in nächster Zeit ansteht, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an.
Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, welcher Festzuschuss für Ihre geplante Versorgung voraussichtlich berücksichtigt werden kann und beraten Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.
📞 05245 56 88�
🌐 www.zahnarztpraxis-habermann.de
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Heil- und Kostenplans.