Zahnarztpraxis Scheele Hameln

Zahnarztpraxis Scheele Hameln Parkmöglichkeiten: Einkaufszentrum Stadt Gallerie, zentrale Lage, Aufzug, klimatisierte Räume, sehr modernes Ambiente

Impressum unter www.zahnarzt-scheele.de

Ganzheitliche Diagnostik:

Wir sind uns bewusst, dass das Zahn-Mund-Kiefer-System nur im Zusammenhang mit dem Körper als ganzem gesehen werden kann. Symptome, die in einem anderen Gebiet auftreten, können Ihre Ursache in unserem „Behandlungsbereich“ haben und umgekehrt. Zum Beispiel kann eine chronische Zahnfleischentzündung nicht nur den Verlust von Zähnen, sondern auch eine permanente Schwächung

Ihres Immunsystems zur Folge haben. Auch die Stellung der Zähne und der Kiefer sind untrennbar mit der Körperhaltung verbunden. Daher befragen und untersuchen wir Sie evtl. auch in Bereichen, die nur indirekt mit klassischer Zahnheilkunde zu tun haben. Impressum gemäß §5 Telemediengesetz – Anbieterkennzeichnung – und im Sinne des Presserechts

Dr. med. dent. Rainard Scheele
Staatsexamen und Approbation zum Zahnarzt 1976, Medizinische Hochschule Hannover

Adresse
Zahnarztpraxis Scheele
Dr. med. Rainard Scheele
Himmelreich 9
31785 Hameln

Tel: (05151) 2 59 59
Fax: (05151) 2 66 38
eMail: info (at) zahnarzt-scheele.de
Internet: http://www.zahnarzt-scheele.de

20/05/2026

Die Zahnarztpraxis Scheele in Hameln wird von Dr. Rainard Scheele geführt, aber nicht mehr lange.... Ab September übernimmt die Führung eine engagierte Zahnärztin, Dr. Rainard Scheele wird noch einige Zeit mit seinem Spezialgebiet CMD und seiner Erfahrung zur Verfügung stehen, als angestellter Zahnarzt in Teilzeit. So wird ein fließender Übergang an Wissen und Erfahrung ermöglicht. Die Zukunft der Praxis liegt dann in jüngeren Händen und dem bewährten Praxisteam.

22/04/2026

❓Wart ihr in einer Musikschule, seid es immer noch - oder wollt euch vielleicht anmelden?

👍 Dann gibt es jetzt gute Nachrichten: Nachdem der Rat der Stadt Hameln 2022 zunächst beschlossen hatte, die städtische Trägerschaft aus Kostengründen aufzugeben, habe sich einiges verändert, sagt Stephan Schuh - Leiter der Wilhelm-Homeyer-Musikschule.

🎼 Die Zahl der Musikschüler*innen sei gestiegen und liege bei ungefähr 1200 Menschen. Auch das Angebot habe sich stabilisiert, z.B. dank der Gründung eines Kammerorchesters und anderer lang angelegter Vorhaben.

📻 Mehr dazu hier: https://www.radio-aktiv.de/2026/04/22/hameln-positive-entwicklung-der-musikschule/

10/11/2025
10/11/2025

Ich bin so seltsam.
Ich stehe auf Ehrlichkeit
und direkte Kommunikation.
Wie so eine aussterbende Art.

https://www.dentoffert.de/inserate/single/34512
13/10/2025

https://www.dentoffert.de/inserate/single/34512

Zur Verstärkung unseres Teams in einer modernen Praxis suchen wir eine freundliche Kollegin, die in der Assistenz und / oder Prophylaxe selbstständig tätig sein soll. Entsprechend Qualifikation sollte vorliegen. Die Tätigkeit kann in Teilzeit oder Vollzeit erfolgen. Gute Arbeitszeiten und gute B...

13/09/2025
12/09/2025

Zum Thema Arbeitskreis zur Rettung des Gesundheitswesens?

Wir haben gerade Apfelernte, das Obst ist reif und muss geerntet werden. Wir verarbeiten es z.B. zu Apfelsaft. Aus 100 kg kommen bei saftigen Äpfeln etwa 70 Liter Saft. Es kommt nur so viel raus wie man in die Presse gibt.
Im Gesundheitswesen soll es anders funktionieren? Die luxuriös aufgestellten Kassen jammern stellvertretend auf sehr hohem Niveau, zuerst muss ja aus den Beiträgen die Infrastruktur der Verwaltung gesichert werden, die elektronischen Spielereien haben die Beiträge verbraucht, die Kassen sind fast Pleite. Sie sollen aus Steuergeldern subventioniert werden?? Dann sollen die Leistungsinhalte durchforstet und reduziert werden. Um eine angekündigte Beitragsstabilität einzuhalten, wird am Ende der Leistungskette wieder gespart. Bei den Ärzten und allen anderen medizinisch Tätigen. Der Beitragszahler wird indirekt enteignet, seine Ansprüche werden still und heimlich vertraglich ausgehöhlt. Das darf aber nicht öffentlich werden.
Wenn ohnehin nur noch ca 25 % der Bevölkerung Leistung erbringen und wertschöpfend tätig sind, steht der Karren Deutschland schon jetzt. im Dreck. Die Arbeitsmoral ist ganz unten, schöne Annehmlichkeiten wie eine beliebige Ausnutzung der sozialen Segensgeschenke der Ampelregierung sind Dank Herrn Heil noch verfügbar. Da lohnt sich Arbeit nicht mehr. Wie lange noch?
Zurück zur Apfelpresse: Wenn wir nur noch schlechtes Obst oder Fallobst verwerten, kommt eben nichts mehr dabei raus. Sinnloser Aufwand ohne Ergebnis. Keinen Tropfen mehr.
Wenn die Medizinische Versorgung in den letzten Jahrzehnten durch permanent immer neue Gesetze umgepflügt wurde, die Vorschriften seitens der staatlichen Behörden immer strenger werden und die Erfüllung der Auflagen immenses Geld in der Praxis verbraucht, das mit Dienstleistung oder Sachleistung erarbeitet werden soll, sind die Aussichten im GKV System schlecht. Das Praxissterben ist systematisch seit 30 Jahren verursacht und nachvollziehbar. Es wollte aber niemand hören. Neid und Ärzte-Bashing durch die letzten Gesundheitsminister haben die medizinischen Berufe diskriminiert. Nun ist es 5 vor 12 - Ärzte kann man nicht über Nacht neu backen…. Wenn dann der Stuhlkreis in den nächsten Jahren eine Lösung finden will, ist es längst zu spät.
Es kann nicht mehr herauskommen als man hineingibt.

Schlechte Ernte - kein Saft!
Schlechte Bezahlung, keine Arbeiter, keine medizinische Versorgung….
Zahnarzt Dr. Rainard Scheele

30/08/2025

Wie wird die "Privatbehandlung" berechnet?
Warum erkennt der Verordnungsgeber den Fortschritt nicht an?
Warum ignoriert der Verordnungsgeber die allgemeine Wirtschaftliche Entwicklung? Warum verhindert er eine leistungsgerechte Honorierung der Zahnärzte?

ZITAT:
Erklärung der Herausgeber zur Kommentierung der GOZ 2012

Zum 01.01.2012 ist nach 24-jähriger Gültigkeit der Vorläuferfassung eine neue Fassung der Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung als Verordnungsgeber auf der Grundlage von § 15 des Zahnheilkundegesetzes eine Tradition der Vorläuferfassungen fortgeführt. Denn bereits vor Inkrafttreten der GOZ 1988 hatte es jeweils mehrere Jahrzehnte gedauert, bis Neufassungen der jeweils gültigen Gebührenordnungen erfolgten. Dies galt sowohl für die vom 01.10.1924 bis zum 31.03.​1965 gültige Preußische Gebührenordnung (PreuGO) als auch für die nachfolgende Gebührenordnung für Zahnärzte (BUGO-Z) vom 01.04.1965 bis zum 31.12.1987.
Ohne dass hierbei auf Details eingegangen werden müsste, ist bei derart langen Geltungszeiträumen der einzelnen Fassungen der Gebührenordnungen offensichtlich, dass mit diesen weder eine zeitnahe Wiedergabe der jeweiligen zahnmedizinischen Entwicklungen noch eine Berücksichtigung der zwischenzeitlichen wirtschaftlichen Entwicklungen, insbesondere der Entwicklung der allgemeinen Praxiskosten, möglich ist. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass sowohl die Leistungsbeschreibungen als auch die Vergütungen innerhalb der GOZ hinter den tatsächlichen Entwicklungen zunehmend zurückgeblieben sind. Obwohl im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung bereits seit Jahrzehnten eine rigide Budgetierung der dortigen Gesamtvergütungen unter alleiniger Orientierung an der Grundlohnsummenentwicklung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, ist es in diesem Bereich demgegenüber immerhin möglich gewesen, zumindest geringfügige Vergütungsanpassungen zu vereinbaren und auch eine teilweise Aktualisierung des dort geltenden Leistungskatalogs im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen vorzunehmen.
Das zunehmende Zurückbleiben der GOZ hinter den tatsächlichen Entwicklungen wird auch durch die nunmehr erfolgte Neufassung zum 01.01.2012 fortgesetzt. Denn weder ist eine umfassende Anpassung des Gebührenverzeichnisses an die zwischenzeitlichen Entwicklungen der zahnmedizinischen Wissenschaft noch eine Anpassung der Vergütungen an die zwischenzeitlich eingetretenen Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten bzw. die Kostensteigerungen in der zahnärztlichen Praxis erfolgt. Vielmehr beinhaltet die vorliegende GOZ-Novelle lediglich punktuelle Änderungen im Gebührenverzeichnis, die nach den Abschätzungen der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen durch die Bundesregierung insgesamt zu einem Ansteigen des Honorarvolumens um sechs Prozent führen sollen, ohne dass aber eine Anhebung der Punktwerte zumindest auf das geringfügig höhere Niveau der GOÄ erfolgt wäre. Inwieweit der Verordnungsgeber mit dieser neuerlichen Fortschreibung der im Grundsatz bereits seit dem Jahr 1965 geltenden Vergütungshöhe seiner Verpflichtung gem. § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) nachgekommen ist, u. a. auch die berechtigten Interessen der Zahnärzte bei der Regelung der Entgelte zu berücksichtigen, wird eine erneute verfassungsrechtliche Überprüfung der vorliegenden Novelle der GOZ erweisen müssen.
Unabhängig davon überrascht das zögerliche Vorgehen des Verordnungsgebers auch bereits deshalb, weil der Gesetzgeber in § 15 ZHG die Gebührenordnung gerade nicht als formales Gesetz, sondern als Verordnung ausgestaltet hat. Die GOZ stellt daher eine Rechtsnorm dar, die ebenso wie ein Gesetz grundsätzlich Rechte und Pflichten für jedermann begründet. Anders als ein formelles Gesetz wird sie als Rechtsverordnung allerdings nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet, sondern auf der Grundlage von Art. 80 GG, § 15 ZHG von der Bundesregierung ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages erlassen. Beteiligt wird mit dem Bundesrat lediglich die Vertretung der Länder, die dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zuvor durch einen formellen Beschluss zustimmen müssen. Über die „Maßgabe von Änderungen“ üben die Länder einen eigenen Einfluss aus.
Mit dieser Ausgestaltung der GOZ als Verordnung hat der Gesetzgeber des ZHG zum Ausdruck gebracht, dass durch dieses vereinfachte Verfahren der Normsetzung eine einfachere und damit auch schnellere Anpassung der Rechtsnorm an veränderte Verhältnisse ermöglicht werden soll. Denn ein Verordnungsverfahren ist in der Regel mit geringerem formellem Aufwand verbunden und daher schneller durchzuführen als ein förmliches Gesetzgebungsverfahren. Diese ersichtliche Zielsetzung des Gesetzgebers wird aber nicht nur verfehlt, sondern geradezu in ihr Gegenteil verkehrt, wenn der Verordnungsgeber, selbst nach mehreren Dekaden, nur marginale Anpassungen vornimmt. Im vergleichsweise aufwendigeren formalen Gesetzgebungsverfahren hat der Sozialgesetzgeber in dem vergleichbaren Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung hingegen zwischenzeitlich eine Vielzahl fundamentaler Änderungen, wie z. B. grundlegende Neugestaltungen der Vergütungssysteme, auch unter Einbeziehung eines Festzuschusssystems für Zahnersatz vorgenommen.
In beiden Bereichen liegen den Normsetzungen politische, letztlich weitgehend fiskalpolitische Entscheidungen zugrunde. Dies verdeutlicht im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung die immer umfangreichere Normsetzung. Für die GOZ belegen dies die Aussagen in der aktuellen Begründung zu deren Neufassung, denen zufolge auch nach einer unveränderten Geltung der Vergütungshöhe über 24 Jahre ein Anstieg von mehr als sechs Prozent für die Gesamthonorarhöhe als nicht sachgerecht bewertet wird.
Wie in der Vergangenheit auch wird der vorliegende Kommentar diese Entwicklung weiterhin kritisch begleiten. Wie bisher wird dabei keine politische Positionierung, sondern eine neutrale Darstellung der mit den Einzelnormen verbundenen Auslegungsfragen sowie der möglichen Interpretationen unter Zugrundelegung der diesbezüglichen Rechtsprechung und unter Orientierung an den fortschreitenden Kenntnissen der Zahnheilkunde vorgenommen werden. Zielsetzung ist es dabei, sowohl dem Zahnarzt eine möglichst sachgerechte und einfache Anwendung der GOZ zu ermöglichen, als auch einen sachbezogenen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion der Rechtsnormen und ihrer Bezüge zum jeweiligen Stand der zahnmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zu leisten.

Die Herausgeber:
Dr. Dr. Alexander Raff
Dr. med. Dr. med. dent.
Arzt und Zahnarzt

Peter Wissing
Dipl. oec.
Steuerberater



Horst Raff
Zahnarzt

Karl-Heinz Wissing
Dipl.-Kfm.
KZV-Direktor a. D.

Wer hat Lust in einem abwechslungsreichen kommunikativen Beruf  zu arbeiten? Live, mit echten Menschen, ihren Problemen ...
19/04/2025

Wer hat Lust in einem abwechslungsreichen kommunikativen Beruf zu arbeiten? Live, mit echten Menschen, ihren Problemen und Lösungen. Gute Arbeitszeiten, gutes Gehalt, gutes Klima, gute Perspektive, gute Leistung, gutes Team. Der Patient ist unsere Aufgabe. Wir suchen neue Mitarbeiter zur Verstärkung des PraxisTeams. Willkommen gern für die Arbeitsbereiche als Zahnarzt/in oder als Assistenz, Prophylaxe in Vollzeit oder Teilzeit.
Alle routinieren Arbeitsbereiche in der modernen Praxis sollten bekannt sein. Ein persönlicher Besuch kann Ihnen einen ersten Eindruck für Ihr neues Arbeitsfeld ermöglichen. Wenn Sie Interesse an einer menschlichen und freundlichen Zusammenarbeit haben, bewerben Sie sich unter www.zahnarzt-scheele.de oder vereinbaren Sie einen Termin telefonisch für ein erstes Kennelernen. Wir freuen uns auf Sie.
Praxisteam Dr. Rainard Scheele

Unsere Praxis ist auf CMD spezialisiert und bietet mit mehr als 40 Jahren Erfahrung, als Einzige in der Region, umfassende, fundierte Diagnose und ein erfolgreiches Behandlungskonzept.

13/04/2025

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Himmelreich 9
Hameln
31785

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Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 18:00
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