09/09/2026
Ab dem 1. Januar 2027 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen weniger zum Zahnersatz.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken die Festzuschüsse um zehn Prozentpunkte – damit gilt wieder das Niveau von vor Oktober 2020. Konkret:
▪ ohne Bonusheft-Eintragung: 50 % statt 60 %
▪ nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge: 60 % statt 70 %
▪ nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge: 65 % statt 75 %
Den verbleibenden Anteil tragen Sie wie bisher selbst. Grundlage ist immer die Regelversorgung.
Am Bonusheft selbst ändert sich nichts: Es hebt Ihren Festzuschuss nach fünf Jahren um 10 und nach zehn Jahren um 15 Prozentpunkte – genau wie bisher. Weil das Niveau darunter sinkt, zählt jeder dieser Punkte. Nötig ist nur eine Kontrolluntersuchung pro Kalenderjahr. Bringen Sie Ihr Heft gern zum nächsten Termin mit, wir tragen es direkt ein.
Zwei Dinge bleiben unverändert:
▪ Die Härtefallregelung gilt weiter. Wer die Kosten finanziell nicht tragen kann, erhält die Regelversorgung vollständig erstattet.
▪ Alles, was Ihre Krankenkasse noch 2026 bewilligt, behält die bisherigen höheren Zuschüsse. Entscheidend ist das Datum der Bewilligung, nicht der Zeitpunkt der Behandlung.
Steht bei Ihnen in absehbarer Zeit eine Krone, Brücke oder Prothese an? Sprechen Sie uns an – wir schauen gemeinsam auf Ihren Befund und darauf, was zeitlich für Sie sinnvoll ist. Was medizinisch noch nicht nötig ist, muss auch jetzt nicht vorgezogen werden.
dr-guder.de · [email protected]
Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Ulrike Guder · Koppelstraße 13 · 22527 Hamburg-Stellingen