15/09/2026
🦷 WICHTIGE INFORMATION FÜR UNSERE PATIENTINNEN UND PATIENTEN
⚠️ Zahnersatz: AOK-Zuschüsse sinken ab 01.01.2027
Ab dem 1. Januar 2027 werden die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz reduziert.
Bei der AOK Bayern gelten dann für die Regelversorgung folgende Zuschüsse:
Ohne Bonusheft
➡️ bisher 60 % → ab 2027 50 %
5 Jahre lückenlose Vorsorge
➡️ bisher 70 % → ab 2027 60 %
10 Jahre lückenlose Vorsorge
➡️ bisher 75 % → ab 2027 65 %
❗ Wichtig: Das Bewilligungsdatum zählt!
Für die Höhe des Festzuschusses ist entscheidend, wann die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bewilligt – nicht, wann die eigentliche Behandlung stattfindet.
👉 Wird der Festzuschuss noch bis zum 31.12.2026 bewilligt, gelten für diesen Behandlungsfall grundsätzlich noch die bisherigen, höheren Zuschüsse.
Daher unser Tipp:
Wenn bei Ihnen bereits Zahnersatz empfohlen oder eine Versorgung geplant wurde, warten Sie nicht bis zum Jahresende.
Lassen Sie die Behandlung möglichst frühzeitig planen und den Heil- und Kostenplan einreichen.
Denn gerade gegen Ende des Jahres ist mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen. Dadurch können sich sowohl unsere Planungstermine als auch die Bearbeitungs- und Bewilligungszeiten der Krankenkassen verlängern. Bei einer Prüfung durch einen Gutachter kann sich die Bewilligung sogar deutlich verzögern.
🗓️ Unser Rat:
Wenn Zahnersatz bei Ihnen ohnehin ansteht, kommen Sie rechtzeitig in diesem Jahr zu uns. Gemeinsam können wir prüfen, ob eine Planung noch 2026 sinnvoll ist und welche Möglichkeiten Sie haben.
Bitte beachten Sie: Eine Behandlung sollte selbstverständlich immer medizinisch sinnvoll und notwendig sein – wir empfehlen keine Behandlung allein aufgrund der gesetzlichen Änderung.
🦷 Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich zu Ihrer individuellen Situation.