19/11/2018
Moin, Moin, liebe Patienten,
alle, die in diesem Jahr noch keinen Check-up-Termin vereinbart haben, haben jetzt noch die Gelegenheit den alljährlichen Bonusstempel bis zum 20.12.18 zu erhalten. Also, nicht vergessen, für Ihre Zahngesundheit...
Herzliche Grüße
Ihr Praxisteam
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ZUR INFO
Warum sollte man 1x jährlich einen Praxis-Stempel im Bonusheft sammeln?
Für Ü-18 gilt: Seit 1997 muss die jährliche Check-Up-Untersuchung im Bonusheft dokumentiert sein, um im Falle von Zahnersatz den maximalen Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten.
Für Unter 18 gilt: Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren sammeln halbjährlich den Stempel.
Für Totalprothesen-Träger gilt: Auch Patienten, die eine Total-Prothese tragen, müssen einmal im Kalenderjahr zur Kontrolle, um den Eintrag im Bonusheft zu erhalten, um sich dann wiederum für den Zuschuss zu qualifizieren.
Bei Zahnarztwechsel: der Patient muss sich die Stempel in früher besuchten Zahnarztpraxen im Bonusheft nachtragen lassen, um einen Bonus angerechnet zu bekommen. Die übrigens wiederum dazu verpflichtet sind, durch den Stempel im Bonusheftes den Check-Up zu bestätigen.
Bonusheft verloren: Falls das Bonusheft verloren geht, ist der Patient in der Pflicht die Stempel erneut in sämtlichen Praxen nachtragen zu lassen.
Wozu der ganze Aufwand? Sind 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre die Stempel zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung dokumentiert, bekommt man einen Zuschuss in Höhe von 20% auf den Festzuschuß zur Standard-Kassenleistung. Wenn 10 Jahre lückenlos dokumentiert sind, erhält man einen 30% Bonus.