10/06/2026
Ä1 neben Ä4? 👀
Lange galt die Kombination in vielen Praxen eher als „nicht berechnungsfähig“ — doch die BZÄK hat ihre Kommentierung 2023 hierzu deutlich konkretisiert.
Neu ergänzt wurde unter anderem:
➡️ Eine Nebeneinanderberechnung kann möglich sein, wenn sich die Beratungsinhalte zwischen Patient und Bezugsperson unterscheiden.
Gerade im KFO-Bereich spannend:
Denn Begleitpersonen werden häufig zusätzlich instruiert, z.B. bei:
• Schraubenaktivierung
• Elastics
• Handhabung herausnehmbarer Geräte
• Hygienemaßnahmen
• Tragezeiten
Wichtig:
Identische Beratungsinhalte bleiben weiterhin nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Auch wenn wir persönlich die Kombination weiterhin eher zurückhaltend abrechnen würden, ist die aktualisierte Kommentierung der BZÄK definitiv interessant für die tägliche Praxis. 😊