Zahnarzt Siebers Berlin

Zahnarzt Siebers Berlin Spezialist für Implantologie, Master of Science in Oral Implantology (MScOI) Herzlich Willkommen,
auf den Seiten der Zahnarztpraxis von Dr. Derk Siebers.

Sie finden Informationen zu allen Themen der Zahnmedizin und wie Sie Ihre Zähne optimal pflegen können. Unser Praxisteam hat sich zum Ziel gesetzt einen Beitrag zur Erhaltung Ihrer Gesundheit zu leisten. Wir wollen Ihre Lebensqualität und Ihr Wohlbefinden verbessern. Unser Ziel ist es die Zahl Ihrer Termine, bei denen gebohrt, geschliffen oder gezogen wird, gegenüber den Vorsorgeterminen immer geringer werden zu lassen.

Ich freue mich Sie/Euch in Berlin zu einem interessanten Programm begrüssen zu dürfen.
08/06/2021

Ich freue mich Sie/Euch in Berlin zu einem interessanten Programm begrüssen zu dürfen.


Vereinigung




08/06/2021


Vereinigung




11/06/2020

ZFA gesucht (m/w/d) ❗️❗️❗️

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine(n) motivierte(n) Zahnmedizinische(n) Fachangestellte(n). Du findest bei uns eine hochmoderne Praxis mit familiärem Team, garantiert geregelte Arbeitszeiten ohne Wochenenddienste und eine übertarifliche Bezahlung mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Fort- und Weiterbildungen werden bei uns selbstverständlich unterstützt.

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann lerne unser Team gerne kennen und melde dich vorher bei uns unter der Telefonnummer 030-31802300 oder schick einfach eine E-Mail an: [email protected]

Du erreichst uns bequem mit der Ringbahn (S Messe Nord/ICC) oder mit der U-Bahn (U Kaiserdamm) und Parkplätze gibt es kostenlos vor der Tür. Wir freuen uns auf dich!

Das Team der Zahnarztpraxis Dr. Siebers 🤗

Wir haben wieder geöffnet !Sehr geehrte, liebe Patienten,wir sind ab dem 20.4.2020 wieder für Sie da. Warum die Praxis f...
21/04/2020

Wir haben wieder geöffnet !
Sehr geehrte, liebe Patienten,
wir sind ab dem 20.4.2020 wieder für Sie da.
Warum die Praxis für 5 Wochen nur im Notdienstbetrieb gearbeitet hat, habe ich Ihnen bereits erläutert und kann HIER noch einmal nachgelesen werden.
Ich denke, dass damit ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung geleistet werden konnte. Viel wichtiger aber ist mir, dass wir Zeit hatten, unsere Praxisstruktur an die veränderten Anforderungen anzupassen. Diese Maßnahmen dienen dazu die Sicherheit für Sie - unsere Patienten - aber auch für uns - meine Kollegen, Mitarbeiter und mich - zu maximieren und das Risiko einer Übertragung des Coronavirus in der Zahnarztpraxis auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Im Vergleich zu unseren ärztlichen Kollegen und Pflegern an Intensivbetten, die Patienten mit einer sehr hohen Viruslast behandeln, sind unsere Risiken erheblich geringer. Vorausgesetzt es werden neben den üblichen einige zusätzliche Schutz- und Hygienemaßnahmen erfüllt. Wir tun dies und dürften damit zu einem der hygienischsten Orte Berlins gehören.
Die getroffenen Maßnahmen sind im Einzelnen:
1 Wir vermeiden, wo möglich, die Behandlung von Risikopatienten, wenn nach Abwägung ein Verschieben möglich ist (leider auf einen momentan nicht absehbaren Zeitpunkt) und beschränken uns auf notwendige, indizierte Behandlungen.
2 Gleich beim Eintritt in die Praxis werden Sie um eine Händedesinfektion gebeten und es wird eine Risikoanamnese mit Ihnen durchgeführt.
3 Wir wollen den Kontakt von Patienten untereinander vermeiden. Wir versuchen also nur wenige Patienten zeitgleich im Flur/Wartebereich zu platzieren. Das funktioniert nur mit Termintreue – bitte kommen Sie nicht zu früh oder zu spät, sondern möglichst pünktlich.
4 Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind unter den Fachärzten schon lange herausragend. Wir Zahnärzte sind seit Jahrzehnten mit HIV und Hepatitis C Viren konfrontiert und haben uns darauf eingestellt. FFP2 Masken, Schutzkittel und Visiere komplettieren unseren Schutz bei möglichen infektiösen Behandlungen mit Aerosolbildung nun zusätzlich.
5 Wir können keinen mit dem Corona-Virus infizierten und symptomatischen Patienten in der Praxis selbst behandeln, würden aber im Notfall bei der Vermittlung von Terminen in einer Schwerpunktpraxis behilflich sein.
Trotzdem sind und bleiben wir für Sie da und lassen Sie nicht alleine.
Viele von unseren Patienten haben sich mit uns ein hohes Mundhygieneniveau erarbeitet, um ein Wiederauftreten der Parodontitis (Rezidiv) zu verhindern oder weil sie ein hohes individuelles Kariesrisiko tragen. Wenn nun über 6 Monate keine Dentalhygienikerin arbeiten würde, ist das Ergebnis vorhersehbar: Zahnverlust, erheblicher Therapiebedarf, lange Behandlungszeiten mit hohen zu erwartenden Kosten. Meine Haltung hierzu ist unseren Patienten bekannt und wird von ihnen mitverfolgt. Aus den wissenschaftlichen Studien ist erwiesen, dass eine saubere, gepflegte Mundhöhle nicht so leicht krank wird. Hier ist die wesentliche Eintrittspforte für Bakterien und Viren. Das ist Wissenschaft und kein Marketing. Und genau deshalb ist es auch nicht plötzlich falsch oder überflüssig, nur weil wir es jetzt alle mit der Angst zu tun bekommen.
Die Zahnmedizin gehört zu den systemrelevanten Berufen. In den vergangenen Wochen erleben wir alle, wie richtig und wichtig das ist: ich habe in so kurzer Zeit noch nie so viele überbelastete, abgebrochene und durchgebrochene Zähne gesehen wie jetzt. Auch muskuläre und Kiefergelenkschmerzen zeigen uns, wie es unseren Patienten geht und wo wir aktuell helfen müssen. Das kommt zu den auch sonst anfallenden Wurzelbehandlungen und entzündeten Weisheitszähnen dazu und kann keinesfalls von einzelnen dentalen Notfallzentren gelöst werden. Systemrelevant heißt auch, dass wir genau wie die Kollegen in Krankenhäusern nicht weglaufen können, obwohl auch unser Risiko nicht null, aber sicher beherrschbar ist. Ein Hinweis, sich auf das Notwendige zu beschränken, wäre entbehrlich und durchaus interpretierbar. Der Arzt klärt auf, wägt fachliche und ethische Aspekte individuell ab und rät zu einer Therapie. Die Entscheidung, was ihm notwendig erscheint, trifft der Patient selbst. Das ist jetzt nicht anders als im vergangenen Februar. Zahnheilkunde ist in diesen Zeiten besonders wichtig und muss für alle verfügbar bleiben. Ein Ansteckungsrisiko ist bei uns nachweislich deutlich geringer als bei anderen niedergelassenen Fachärzten und deshalb bleiben die Zahnärzte und Teams für Sie da – WIR auf jeden Fall!
Ihr Team der Zahnarztpraxis
Dr. Derk Siebers

22/03/2020

Die zahnärztliche Praxis als Infektionsquelle für Patienten und zahnmedizinisches Fachpersonal

Die letzten Empfehlungen der Bundes-KZV und KZVen (das sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen) mit der Bundeszahnärztekammer (Konferenz in Köln am 17.3.2020) an die Zahnärzte lauten: „Der Praxisbetrieb soll im üblichen Rahmen weiter aufrecht erhalten werden.
Das RKI stellt keine erhöhten Anforderungen an die Behandlung symptomloser Patienten. Normaler Mundschutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel sind aus Sicht des RKI für alle Behandlungen ausreichend.“
In einem weiteren Passus heißt es dann: „Es wird empfohlen, verschiebbare Behandlungen wie Routine-Untersuchungen und PZR während der Schließung von Schulen und Kits bis zum 20.April 2020 nicht durchzuführen und solche Patientenkontakte auf das Mindestmaß zu reduzieren.“
Zur Erläuterung: bei PZR handelt es sich um die professionelle Zahnreinigung und bei RKI um das Robert-Koch-Institut.

Allein diese Empfehlung ist widersprüchlich und die Umsetzung derselben obliegen jedem einzelnen Zahnarzt - in Abwägung aller für seine Praxis, seine Mitarbeiter und seine Patienten relevanten Fakten. Es handelt sich hierbei keinesfalls um eine dringend gebotene Anweisung, die eine Einhaltung sicherstellen würde. Insbesondere, da zum jetzigen Zeitpunkt „…keine finanzielle Entschädigung durch Bund oder Land vorgesehen…“ ist. In der „normalen“ Zahnarztpraxis werden üblicherweise zwischen 80 und 95% elektive (Wahl-) Leistungen erbracht, die zum größten Teil für einen überschaubaren Zeitraum von einigen Tagen oder Wochen verschoben werden können, ohne dass ein Schaden für den Patienten zu erwarten ist. Genauso wurde in meiner Praxis seit Montag, dem 16.3.2020 verfahren. Notwendige Behandlungen wurden abgeschlossen, verschiebbare Behandlungen in der Zukunft terminiert. Für Notfalllbehandlungen stehe ich selbstverständlich weiter meinen Patienten zur Verfügung.

Das RKI hat bis kurzem immer wieder betont, dass ein Schutz der Bevölkerung durch den üblichen Mundschutz nicht gegeben ist. Allenfalls kann das Tragen eines Mundschutzes eines Infizierten die Verteilung der Viren erschweren. Demgegenüber stellt das RKI aber fest: Handelsüblicher Mundschutz und Handschuhe sind für die zahnärztliche Behandlung ausreichend (s.o.)

Fakt ist, dass das Virus durch u.a. durch Tröpfcheninfektion übertragen wird (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html ). Zahnärztliche Behandlung ist fast immer mit Spraynebel und Aerosol verbunden. Spraynebel ist nichts anderes als ein Gemisch aus Tröpfchen unterschiedlichster Größe und Aerosol. Laut RKI gibt es für eine Übertragung des Virus durch Aerosol „keine Evidenz“. Zu Fragen bleibt, wie das RKI zu dieser Einschätzung kommt? Gibt es keine Übertragung durch Aerosol oder gibt es einfach nur keine Untersuchungen dazu, dann sollte das bitte auch genauso benannt werden. Das es wissenschaftliche Veröffentlichungen zu dieser Thematik bereits seit vielen Jahren gibt, belegt eine Recherche unter PubMed, der weltweit größten medizinischen Metadatenbank (https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/?term=aerosol+transmission+dental).

Der Unterschied zwischen einer Infektion mit Tröpfchen oder Aerosol besteht „logisch“ nur in der Verpackungsgröße der Viren. Entweder befinden sich die Viren in einem bis zu 20µm bis 0,5mm großen Tropfen (https://de.wikipedia.org/wiki/Tropfen) oder in einem Aerosol, in dem die Flüssigkeits- oder Feststoffmenge einen max. Durchmesser von 50µm hat (https://www.pnc-aktuell.de/prophylaxe/story/aerosol-in-der-zahnaerztlichen-prophylaxe--eine-unterschaetzte-gefahr__6198.html). Also bestehen zwischen Tröpfchen und Aerosol eindeutige Schnittmengen.

Betrachtet man die Empfehlungen des RKI und unsere Zahnärztekammer an und vergleicht diese mit der weltweit bekannten Literatur (siehe PubMed) so kann man eigentlich nur zu einer Schlussfolgerung kommen.
Diese Empfehlungen sind im Hinblick auf den Erfolg der Maßnahmen der nicht-pharmakologischen Interventionen (NPI) des sog. „Social Distancing“ (die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit ist durchaus diskussionswürdig, siehe auch vorherigen Post) nicht erfolgversprechend und unverantwortlich. Zum jetzigen Zeitpunkt muss jeder Patient als potentiell infizierter Patient betrachtet werden und - zum Schutz des zahnärztlichen Fachpersonals, der Patienten aber auch zur Verhinderung der unkontrollierten Weiterverbreitung des Virus - auch als solcher behandelt werden.

Um Pflegebedürftige vor dem Ansteckungsrisiko zu schützen, werden bis September 2020 keine körperlichen Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Einstufung in einen Pflegegrad mehr vorgenommen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen häuslichen Beratungsbesuche würden ausgesetzt, so Bundesgesundheitsminister Spahn. Wenn also selbst die körperliche Untersuchung durch im Vollschutz arbeitende Ärzte des MDK eine Gefährdung der Patienten zur Folge haben könnte, wie kann es dann sein, dass nicht mit Vollschutz (FFP3-Maske, Gesichtsvisier, Handschuhe, Einwegbekleidung, Kopfhaube) durchgeführte zahnärztliche Behandlungen, bei denen Aerosol entsteht, risikoarm durchführbar sein sollen?

Zu hinterfragen ist, warum Friseure in Bayern ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, weil der Mindestabstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist - mit Speichel oder Sputum versetztes Aerosol ist dabei sicher weniger häufig als bei einer zahnärztlichen Behandlung - wie kann es dann sein, dass nicht mit Vollschutz (FFP3-Maske, Gesichtsvisier, Handschuhe, Einwegbekleidung, Kopfhaube) durchgeführte zahnärztliche Behandlungen, bei denen Aerosol entsteht, risikoarm durchführbar sein sollen?

Wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) von der Wiederverwendung von FFP-Atemschutzmasken nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, z.B. Bronchoskopie abrät (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile), aber jeder nicht symptomatische Patient infektiös sein kann und somit als solcher behandelt werden muss, wie kann es dann sein, dass vom bei zahnärztlichen Behandlungen entstehenden Aerosol keine Gefährdung ausgehen soll?

Alle diese Fragen sollen und müssen wir Zahnärzte eigenverantwortlich für unsere Patienten und unsere Mitarbeiter aber auch für uns selbst und im Sinne einer Eindämmung einer Weiterverbreitung des Virus treffen.

Wenn unsere Regierung eine Verlangsamung der Infektion durch die eingeleiteten Maßnahmen erreichen will, dann ist eine sofortige Schließung der zahnärztlichen Praxen dingend erforderlich.
Selbstverständlich ist eine geregelte Notfallversorgung zu organisieren. Ich werde gerne mit allen mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür bereit stehen.

Zum jetzigen Zeitpunkt obliegt die Verantwortung für eine Praxis Schließung einzig und allein beim Praxisinhaber unter Abwägung aller für ihn relevanten Faktoren. Das wird aus unterschiedlichsten Gründen zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs in einem nicht unerheblichen Anteil der Praxen führen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein und sind sicherlich nicht nur finanziell begründet (andere Risikoeinschätzung, Nichtakzeptanz der NPI, „Verantwortung“ gegenüber den Patienten und Mitarbeitern u. v. m.).
Diese Empfehlung kann sich extrem negativ auf den Erfolg der NPI auswirken, weshalb eine Anordnung der Schließung der Zahnarztpraxen gefordert werden muss. Dass in diesem Zusammenhang auch über das notwendige „Überleben“ der Praxisstrukturen nachgedacht werden muss, versteht sich von selbst.

Eine Anordnung der Schließung aller Zahnarztpraxen beinhaltet selbstverständlich die Sicherstellung der Notfallversorgung. Hier geht es darum möglichst zentrale, räumlich adäquate Lokalisationen zu bestimmen sowie Zahnärzte und zahnärztliche Mitarbeiter zu rekrutieren die für diesen Notdienst zur Verfügung stehen.
Ich lege meine Hand dafür ins Feuer dass sich innerhalb des zahnmedizinische Fachpersonals ausreichend Freiwillige für diese Notdienst finden werden.
Ich persönlich stehe ab sofort uneingeschränkt hierfür zur Verfügung und bin mir sicher in meinem Praxispersonal ebenfalls Unterstützung zu finden.
Dr. Derk Siebers, Dr. Jörg Schröder, Dr. Holger Janssen

Fortbildung der Zahnärztlichen Studiengruppe Berlin https://zsbev.de/ in der Praxis. Thema: Entzündungsreaktionen und Al...
19/02/2020

Fortbildung der Zahnärztlichen Studiengruppe Berlin https://zsbev.de/ in der Praxis. Thema: Entzündungsreaktionen und Allergien mit der Referentin Dr. Anne Schönbrunn vom Institut für medizinische Diagnostik IMD.

06/09/2019
20/05/2019

Als Amalgam bezeichnet man eine Legierung des Quecksilbers. Das in der Zahnarztpraxis verwendete Amalgam als Füllungsmaterial besteht aus Silber, Kupfer, Zink, Zinn, Indium und ca. zur Hälfte aus Quecksilber. Aufgrund von möglichen schädlichen Effekten des enthaltenen Quecksilbers, wird Amalgam ...

Adresse

SoorStr. 26
Berlin
14050

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Zahnarzt Siebers Berlin erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Zahnarztpraxis Kontaktieren

Nachricht an Zahnarzt Siebers Berlin senden:

Teilen

Kategorie