02/08/2020
KBV und KZBV schaffen Grundlage für elektronisches Zahnbonusheft
Das bewährte Bonusheft für den Eintrag von Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis wird digital: In enger Zusammenarbeit haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das medizinische Informationsobjekt (MIO) „zahnärztliches Bonusheft“ festgelegt. Patientinnen, Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.
Die Digitalisierung des bislang papiergebundenen Bonusheftes bringt eine erhebliche Erleichterung für Patienten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte mit sich. So entfällt etwa künftig das Nachtragen von Vorsorgeuntersuchungen, wenn Patienten bei ihrem Termin in der Praxis das Bonusheft nicht dabeihatten. Patienten können mit der neuen digitalen Anwendung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse auch einfacher nachweisen, dass sie Kontrollen beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen haben, um bei einer Versorgung mit Zahnersatz ihren Bonusanspruch zu wahren.
Wenn Patienten regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung gehen und diese in das Bonusheft eintragen lassen, erhalten sie von ihrer Kasse einen höheren Festzuschuss. In Zukunft können entsprechende Apps mithilfe des MIO „Zahnbonusheft“ Versicherte auch an Vorsorgetermine erinnern. Praxen können ihre Patienten künftig zudem einfacher über den Status der Vorsorge informieren.
Eine Übersicht aller eingegangenen Kommentare, Stellungnahmen und Antworten wurde auf mio.kbv.de veröffentlicht.
Ein „Letter of Intent zur Digitalisierung“ der Bundesorganisationen von Ärzten, Apothekern und Zahnärzten kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. Mit diesem koordinierten Vorgehen hatten KBV, die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die KZBV im Jahr 2018 die Bedeutung der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen betont und den Einsatz neuer Technologien in allen Anwendungsbereichen befürwortet. Die Initiative umfasst auch die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda.
Das hört sich alles ganz toll an! Aber eine gewisse Zurückhaltung und Dämpfung der Erwartung sollte schon vorhanden sein. Das zeigt die Erfahrung!
Ihr Andreas Müller-Reichenwallner